Informationen
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Ab 1. September 2025 gilt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz. Ziel ist es, die Arbeit der staatlichen Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen.
Die neue Informationsfreiheit besteht aus 2 Säulen: Zum einen werden Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv im Informationsregister veröffentlicht. Zum anderen gibt es künftig ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen, also die Möglichkeit, einzelne Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen.
Was darf eingesehen werden?
Grundsätzlich sind alle Informationen, die bei einer Behörde vorhanden sind, zugänglich – sofern sie nicht durch besondere Schutzgründe ausgenommen sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Verwaltungsakte von öffentlichem Interesse
- Gutachten, Subventionen, Studien
- Verträge öffentlicher Stellen, etwa mit privaten Dienstleistern
- Berichte oder Statistiken, die Grundlage für politische Entscheidungen bilden
Welche Ausnahmen gibt es?
Ein Informationszugang kann abgelehnt oder eingeschränkt werden, wenn:
- Überwiegend berechtigte Interessen eines/r Dritten betroffen sind,
- Aus Gründen des Rechtes auf Schutz der personenbezogenen Daten
- der Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen berührt wird,
- das öffentliche Interesse – z. B. im Bereich der inneren oder äußeren Sicherheit – gefährdet wäre.
In diesen Fällen erfolgt eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse und den Schutzinteressen.
Anfrage erstellen
Anträge auf Informationen können formlos schriftlich, mündlich telefonisch oder elektronisch gestellt werden. Für elektronische Einbringungen steht Ihnen, gem. § 13 Abs. 2 AVG, folgendes Online-Formular von zur Verfügung:
Das Formular bitte im Gemeindeamt Deutschfeistritz abgeben oder versenden
Per Email an: gde@deutschfeistritz.gv.at | per Post: Marktgemeinde Deutschfeistritz Grazerstraße 1, 8121 Deutschfeistritz