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Kontakt

T(03127) 41 355

F(03127) 41 355-26

Egde@deutschfeistritz.gv.at

Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Kinderkrippe Deutschfeistritz

Da die Kinderzahl in Deutschfeistritz stark im Steigen war und ist, stieg auch der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder stark an; Analysen und Prognosen bestätigten diesen Trend eindrücklich. Nach eingehenden Beurteilungen und in Abstimmung mit dem Land Steiermark, sowie auf Basis diverser Gemeinderatsbeschlüsse wurde im Jahr 2019 eine völlig neue, 3-gruppige, offene Kinderkrippe im Ortszentrum von Deutschfeistritz errichtet.

Der Betriebsstart erfolgte mit 7. Jänner 2020.


Webauftritt (Padlet) der Kinderkrippe Deutschfeistritz


VORSTELLUNGS-VIDEO: "Einblicke in die Kinderkrippe Deutschfeistritz"

(Anmerkung: selbstverständlich wurden bei der Produktion alle geltenden COVID-Maßnahmen eingehalten)


P Ä D A G O G I S C H E    K O N Z E P T I O N    der Kinderkrippe Deutschfeistritz


A N M E L D E L I N K


Kontaktdaten:

Kinderkrippe Marktgemeinde Deutschfeistritz

Streicherstraße 8

8121 Deutschfeistritz

Mail: kinderkrippe@deutschfeistritz.gv.at

Tel.: +43/(0)676/67 14 603


Elke Ludwig - die Leiterin der Kinderkrippe stellt sich vor:

Vorstellung


 

Hier finden Sie die relevanten Anmelde-/Vormerkungsformulare:

 

Der vollstände Anmeldeakt für die Kinderkrippe beinhaltet folgende Formulare, die durch Sie - ordnungsgemäß ausgefüllt - entweder per Post oder per Mail (an kinderkrippe@deutschfeistritz.gv.at) zu übermitteln sind:

Anmeldung/Kinderkrippe

Betreuungsvereinbarung/Kinderkrippe 2023/24

Informationsblatt/Kinderkrippe 2023/24

Einverständniserklärungen/Kinderkrippe 2023/24

Datenschutzerklärung/Kinderkrippe 2023/24

SEPA-Lastschriftmandat/Kinderkrippe


Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe

Für den Besuch der Kinderkrippe wird keine Sozialstaffel-Regelung angewendet, ABER:

Das Land Steiermark gewährt Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kind/er regelmäßig eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht bzw. besuchen, eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe - sofern die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Alle Informationen zur Beihilfe erhalten Sie hier:

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74836309/DE/