Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Kinderkrippe Deutschfeistritz
Da die Kinderzahl in Deutschfeistritz stark im Steigen war und ist, stieg auch der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder stark an; Analysen und Prognosen bestätigten diesen Trend eindrücklich. Nach eingehenden Beurteilungen und in Abstimmung mit dem Land Steiermark, sowie auf Basis diverser Gemeinderatsbeschlüsse wurde im Jahr 2019 eine völlig neue, 3-gruppige, offene Kinderkrippe im Ortszentrum von Deutschfeistritz errichtet.
Der Betriebsstart erfolgte mit 7. Jänner 2020.
Webauftritt (Padlet) der Kinderkrippe Deutschfeistritz
VORSTELLUNGS-VIDEO: "Einblicke in die Kinderkrippe Deutschfeistritz"
(Anmerkung: selbstverständlich wurden bei der Produktion alle geltenden COVID-Maßnahmen eingehalten)
P Ä D A G O G I S C H E K O N Z E P T I O N der Kinderkrippe Deutschfeistritz
Kontaktdaten:
Kinderkrippe Marktgemeinde Deutschfeistritz
Streicherstraße 8
8121 Deutschfeistritz
Mail: kinderkrippe@deutschfeistritz.gv.at
Tel.: +43/(0)676/67 14 603
Elke Ludwig - die Leiterin der Kinderkrippe stellt sich vor:
Hier finden Sie die relevanten Anmelde-/Vormerkungsformulare:
Der vollstände Anmeldeakt für die Kinderkrippe beinhaltet folgende Formulare, die durch Sie - ordnungsgemäß ausgefüllt - entweder per Post oder per Mail (an kinderkrippe@deutschfeistritz.gv.at) zu übermitteln sind:
Betreuungsvereinbarung/Kinderkrippe 2023/24
Informationsblatt/Kinderkrippe 2023/24
Einverständniserklärungen/Kinderkrippe 2023/24
Datenschutzerklärung/Kinderkrippe 2023/24
SEPA-Lastschriftmandat/Kinderkrippe
Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe
Für den Besuch der Kinderkrippe wird keine Sozialstaffel-Regelung angewendet, ABER:
Das Land Steiermark gewährt Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kind/er regelmäßig eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht bzw. besuchen, eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe - sofern die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Alle Informationen zur Beihilfe erhalten Sie hier: