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Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Checkliste Einreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich

Erkundigen Sie sich im Vorhinein über die Voraussetzungen für die Einreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich.

Aktuelle Checkliste zur Einreise mit Haustieren nach Österreich für Drittstaatsangehörige
ThemaDetailinformationenErledigt
HeimtierausweisFür die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen auf Reisen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein veterinärbehördliches Dokument, der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben. 
HundeabgabeIn Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden. 
Maulkorb- und LeinenzwangIn den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestimmungen zu Maulkorb- und Leinenzwang. 
RegistrierungAlle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. 
KampfhundeDie Rechtsvorschriften für die Haltung von "Kampfhunden" müssen beachtet werden. 

Weiterführende Links

Einreise und Wiedereinreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich (→ BMF)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion