Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Errichtung eines Testaments
Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.
Informationen zum Thema "Erben und Vererben" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§ 566Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz