Kontakt
Amtsstunden
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Di & Mi 14:00 - 17:00 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Di 15:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Wiederauffindung eines verlorenen/gestohlenen Reisepasses
Hinweis
Um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verhindern, ist der persönliche Kundinnen/Kunden-Kontakt aktuell eingeschränkt. Wer einen Reisepass beantragen möchte, sollte sich rechtzeitig einen Termin bei der nächstgelegenen Passbehörde reservieren (online, telefonisch oder per E-Mail).
Die Wiederauffindung eines Reisepasses muss umgehend der Passbehörde gemeldet werden.
Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden.
Achtung
Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepässen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Reisepass verloren" und "Reisepass gestohlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Länderspezifische Reiseinformationen und Einreisebestimmungen (→ BMEIA)
Rechtsgrundlagen
§ 10aAbs 2 Passgesetz (PassG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres