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Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

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Sprechstunden Bürgermeister

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oder nach Terminvereinbarung

Checkliste Steuern

Jede/jeder, die/der in Österreich lebt, muss auf das Einkommen Steuer zahlen. Je nachdem, ob eine Arbeitsstelle in einem Unternehmen angetreten oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen wird, sind unterschiedliche Regelungen zu beachten.

Aktuelle Checkliste zur Steuerpflicht bei Arbeitnehmern.
Steuerpflicht bei Arbeitnehmern
ThemaDetailinformationenErledigt
Einkommensteuer/LohnsteuerArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich müssen die Einkommensteuer nicht selbst an das Finanzamt abführen. Die Einkommensteuer wird der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer in Form der Lohnsteuer von ihrem/seinem Bruttogehalt abgezogen und von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. 
ArbeitnehmerveranlagungArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können durch die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung zu viel entrichtete Lohnsteuer geltend machen.
PflichtveranlagungIn bestimmten Fällen müssen aber auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer eine Veranlagung durchführen. Wann eine Pflichtveranlagung durchgeführt wird, kann im Kapitel "Arbeitnehmerveranlagung" nachgelesen werden. 

Checkliste zur Steuerpflicht bei selbstständig Erwerbstätigen.
Steuerpflicht bei selbstständig Erwerbstätigen
ThemaDetailinformationenErledigt
EinkommensteuerFür die Entrichtung der Einkommensteuer sind Selbstständige selbst verantwortlich. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 11.000 Euro, müssen die Einkünfte versteuert werden. 
SteuernummerBei erstmaliger Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist beim Finanzamt Österreich eine Steuernummer zu beantragen. 
EinkommensteuererklärungIm Folgejahr muss erstmals eine Einkommensteuererklärung (→ USP) beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden. 
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion