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Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

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Dienstag: 14 - 18 Uhr

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Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Checkliste Einreise nach Österreich für EU-Bürger* und Schweizer

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für EU-Bürger*.

Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für EWR-Bürger bzw. Schweizer.
ThemaDetailinformationenErledigt
gültiges Reisedokument

EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger* und deren Angehörige (EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger*) benötigen für die Einreise nach Österreich kein Visum, jedoch ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis).

Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.

 
 WohnenVor der Einreise sollte eine Unterkunft (Hotel, Wohnung o.ä.) organisiert werden. 
 FinanzenEs sollten ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um die Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten decken zu können. 
Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll. 
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion