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Aktives Wahlrecht – Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020

Achtung

Hier finden sich die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen in der Steiermark vom 28. Juni 2020. Weitere Informationen zum neuen Wahltermin finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wahlberechtigt zum Gemeinderat waren alle Personen, die

Da der ursprüngliche Wahltag am 22. März 2020 nur verschoben wurde, blieb die Anzahl der wahlberechtigten Personen gleich.

Hinweis

Die österreichische Staatsbürgerschaft ist bei Gemeinderatswahlen in der Steiermark keine Voraussetzung für die Wahlberechtigung. Die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats (Unionsbürgerschaft) ist ausreichend, wenn der Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. EU-Bürgerinnen/EU-Bürger müssen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, für die Teilnahme an der Gemeinderatswahl keinen gesonderten Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen.

An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Gemeindewahlordnung 2009 (GWO)

Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion