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Wählen mit Wahlkarte – Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020

Achtung

Hier finden sich die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen in der Steiermark vom 28. Juni 2020. Weitere Informationen zum neuen Wahltermin finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020 konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert war, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist, beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Achtung

Für den neuen Wahltermin am 28. Juni 2020 konnten wieder Wahlkarten ausgestellt werden. Die Wählerinnen/Wähler konnten diese ab 15. Mai 2020 beim Gemeindeamt beantragen:

  • schriftlich oder mündlich bis Mittwoch, 24. Juni 2020
  • und nur mündlich bis Freitag, 26. Juni 2020, 12.00 Uhr

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020 gewählt werden:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post, persönlich). Die Wahlkarte muss bei der Gemeindewahlbehörde am Wahltag (28. Juni 2020) spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen.
    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen, in Wahlkuvert legen und verschließen
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
    • Wahlkarte zukleben

AM Wahltag (Sonntag, 28. Juni 2020)

  • Abgabe der Wahlkarte in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde am Ersatz-Wahltag, dem 28. Juni 2020, innerhalb der festgesetzten Wahlzeiten
  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte in jedem Wahllokal der zuständigen Gemeinde.
    Unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) mitbringen.

Hinweis

Ist die Wahlhandlung bereits erfolgt und dies durch Unterschrift eidesstattlich bestätigt, kann mit der Wahlkarte nicht mehr vor einer Wahlbehörde gewählt werden!

Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Gemeindewahlordnung 2009 (GWO)

Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion