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Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Studentenheime

In sämtlichen Universitätsstädten gibt es eine Reihe von Studentenheimen, die von verschiedenen Trägerorganisationen (Vereine, Stiftungen, Körperschaften) gebaut und verwaltet werden.

Verträge zwischen den Bewohnerinnen/Bewohnern und den Trägern von Studentenheimen sind vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zur Gänze ausgenommen. Für sie gilt das Studentenheimgesetz. Die Anmeldung für Heimplätze muss spätestens ein Semester vor Studienbeginn erfolgen.

Auskünfte zu diesem Thema finden sich bei der jeweiligen Hochschülerschaft Ihrer Universität.

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion