Obmann: Friedrich Pirstinger, Friesachstraße 37, 8114 Peggau
Turnverein Deutschfeistritz-Peggau
Übelbacherstraße 122, 8121 Deutschfeistritz
Union Sportclub Deutschfeistritz
Gärtnereistraße 19, 8114 Deutschfeistritz
Volksklang – Verein zur Förderung alpenländischer Kultur
Feisterweg 1, 8121 Deutschfeistritz
Waldsteiner LebensART e.V.
Weinstraße 24, 8122 Deutschfeistritz
Feuerwerkverbot
Das Abschießen bzw. verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten.
Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F1, wenn sie der ÖNORM 15947 entsprechen gehören:
z.B.: Bengalfeuer, Bengalhölzer, Bengalfackeln, Knallbonbons, Knatterartikel, Blitztabletten, Fontänen, Partyknaller, Knallerbsen etc.
Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gehören:
z.B.: Knallkörper, Doppelschläge, Blitzknallkörper, Knallfrösche, Sprungräder, Feuertöpfe, Raketen etc.
Wir weisen auf die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 27.03.2023 über das Verbot des Feuerentzündens und Rauchens im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr hin. Das Entzünden von Feuerwerkskörpern fällt ebenfalls unter dieses Verbot. Zuwiderhandlungen sind mit Verwaltungsstrafen von bis zu € 7.270,– zu ahnden.
Zudem wird auf § 38 Abs. 1 PyroTG verwiesen, wonach die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten ist. Wer diesem Bundesgesetz zuwiderhandelt, begeht nach § 40 Abs. 1 Z 3 PyroTG eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu € 3.600,– zu bestrafen.