Checkliste Schulpflicht in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht in Österreich für EU-Bürger*.
Thema | Detailinformationen |
allgemeine Schulpflicht | Für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und erstreckt sich über neun Jahre. |
Zeugnisse | Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe. |
1. bis 4. Schuljahr | Die ersten vier Schuljahre (in der Regel im Alter von 6 bis 10 Jahren): Besuch der Volksschule (Grundschule) |
5. bis 8. Schuljahr | Im 5. bis 8. Schuljahr (in der Regel im Alter von 10 bis 14 Jahren): Besuch der Mittelschule (MS) oder der Unterstufe der Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS |
9. Schuljahr | Im 9. Schuljahr (in der Regel im Alter von 14 bis 15 Jahren): Besuch der Polytechnischen Schule, der Oberstufe derr AHS oder einer berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule |
Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind zum Besuch der Sonderschule berechtigt.
Letzte Aktualisierung: 20.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
- Vorheriges ThemaCheckliste Meldepflicht in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
- Nächstes ThemaCheckliste sonstige gesetzliche Bestimmungen in Österreich für EU-Bürger, sonstige EWR-Bürger und Schweizer