Aktuelle Termine

Backhendlgolfturnier

Samstag, 01.07.2023

“JOSH.“ – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

  •  Kreativwettbewerb
leaderregion grazer bergland

Kreativwettbewerb

Grundlage des Ideenwettbewerbes

Der Grazer Bergland Wanderweg besteht aus sechs Etappen, die durch sechs Gemeinden führen. Entlang dieser Etappen soll in jeder Gemeinde ein Platz bzw. Bereich als Kultur-Rastplatz gestaltet werden. Der Ideenwettbewerb wird von jeder der sechs Gemeinden eigenständig in ihrer Gemeinde ausgeschrieben, bewertet und umgesetzt.

Ziele und Erwartungen des Kultur-Rastplatzes

Der im Rahmen des Kreativwettbewerbs gestaltete Kultur-Rastplatz soll folgenden Kriterien entsprechen:

  • Einladender Charakter:
    Schaffung eines Rastplatzes, der zum Verweilen und Staunen einlädt
  • Ortsbezug:
    Einbindung der unmittelbaren Umgebung in das Projekt
  • Geschichtlicher und kultureller Kontext:
    Berücksichtigung der Geschichte und Besonderheit des jeweiligen Ortes
  • Bauliche Umsetzbarkeit:
    Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Finanzielle Machbarkeit:
    Umsetzung mit einem maximalen Kostenaufwand von 10.000 Euro pro Standort
    (inkl. Konzept- und Umsetzungskosten)
  • Zeitlicher Rahmen:
    Umsetzung innerhalb von zehn Monaten

Teilnahmebedingungen

• Die Künstler:innen müssen in der jeweiligen Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.
• Die Einreichung besteht aus einer Visualisierung, einer Beschreibung und einer Kostenschätzung.
• Erlaubte Formate für die Einreichung sind Zeichnungen, Fotomontagen, Mock-up‘s, 3D etc.
• Budgetrahmen pro Kultur-Rastplatz € 10.000,-

Welche Anforderungen sind für die Teilnahme am Kreativwettbewerb zu erfüllen

In der Ausschreibung der Gemeinden sind folgende Teilnahmebedingungen für den Kreativwettbewerb „Kunst & Kultur“ anzuführen:

  • Ortsbezug: Die Teilnehmer:innen müssen ihren Hauptwohnsitz oder einen Bezug wie z. B. Geburtsort in einer der sechs teilnehmenden Gemeinden haben (Gratkorn, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz, Peggau, Frohnleiten oder Übelbach).
  • Kultureller Bezug: Die eingereichten Projekte sollen historisches und/oder kulturelles Wissen in die Gestaltung einfließen lassen.

Welche Vorgaben müssen bei der Umsetzung des Projektes berücksichtigt werden

Der bereits bestehende erfrischend, schattige Rastplatz in der Kirchberggasse, Ecke Färbergasse und Rudolf-Klug-Gasse gilt als Tor zu Deutschfeistritz für viele Radfahrer und soll revitalisiert werden. Bevor der Murradweg R2 hier im Ort mündet, um dann links vorbei am Sensenwerk zurück zur Mur zu verlaufen, erhalten Radfahrer hier einen wunderbaren Ausblick auf den Marktplatz und werden eingeladen dort zu verweilen. Ein geeigneter Fahrradabstellplatz, um dem Trend „Bike & Hike“ Rechnung zu tragen, muss mit bedacht werden.

Die Aussicht von hier lässt das weitläufige Wandergebiet auf den Schartner- und Gamskogel bis hinauf zur Gleinalm erahnen. Die beeindruckende Fluderanlage und das Wasserrad zählen zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes und sind von hier ebenfalls optimal zu bestaunen. Eine entsprechende Beschilderung muss bedacht werden. Der neue Rastplatz soll Aussichtsplattform, Infopoint und gleichzeitig Ausgangs- bzw. Endpunkt einer Wanderung in Deutschfeistritz werden! Wir freuen uns auf Ideen und Vorschläge!

Welche Vorgaben müssen bei der Umsetzung des Projektes berücksichtigt werden?

Die Gestaltung des Kultur-Rastplatzes erfolgt auf dem vorgegebenen Areal. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Unveränderte Bausubstanz: Bestehende Objekte oder bauliche Strukturen dürfen nicht verändert oder beschädigt werden.
  • Flächenbegrenzung: Für die Gestaltung steht eine Fläche von zirka 10 zur Verfügung. (siehe Foto)
  • Materialwahl: Es sind ausschließlich natürliche Materialien zu verwenden, die sich harmonisch in die umgebende Natur einfügen.

Wie soll die Einreichung zur Teilnahme am Kreativwettbewerb aussehen?

Den Teilnehmer:innen steht es frei, ihre Gestaltungsidee visuell auf eine selbstgewählte Art und Weise zu präsentieren. Erlaubt sind unter anderem:

  •  Zeichnungen
  • Virtuelle Präsentationen
  • Fotomontagen
  • Mock-ups
  • andere kreative Darstellungsmittel z. B. Videos oder 3D-Drucke

Die Einreichfrist

Die Umsetzungsideen können bis Anfang September 2025 eingereicht werden.

Die visuelle Darstellung muss es der Jury ermöglichen, die Gestaltungsidee klar zu erfassen.

Ergänzend sind eine schriftliche Beschreibung, in der der kulturelle bzw. künstlerische Zugang zur Gestaltung des Kultur-Rastplatzes erläutert wird und eine Kostenkalkulation beizulegen. 

Das Eigentum

Die Finanzierung der Umsetzung des Kultur-Rastplatzes erfolgt über die jeweilige Gemeinde. Das erworbene Kunstobjekt geht bei Beauftragung in das Eigentum der jeweiligen Gemeinde über.