Gewalt in der Familie
Ich werde gewalttätig – wohin kann ich mich wenden? Ich bin betroffen von Gewalt – wohin kann ich mich wenden? 
- Hilfe für Betroffene
	
- Verständigung der Polizei
 - Sofortiges Betretungsverbot zum Schutz vor Gewalt
 - Verständigung der Gewaltschutzzentren
 - Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
 - Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
 - Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
 - Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
 - Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
 - Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
 - Recht auf Trennung
 - Allgemeine Beratungsstellen bei Gewalt
 - Mediation
 
 - Gewalt an Kindern und Jugendlichen
	
- Allgemeine Hinweise zur Gewalt an Kindern und Jugendlichen
 - Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen
 - Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
 - Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
 - Erziehung – Gewalt ist keine Lösung
 - Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt
 
 - Gewalt an Frauen
 - Gewalt an Männern
 - Gewalt an älteren Menschen
 - Hilfe für gewalttätige Menschen
 
Verbrechensopfer können sich an zahlreiche Stellen wenden, die kostenlose Rechtsauskunft bieten. Mehr darüber lesen Sie im Kapitel "Rechtsberatung für Verbrechensopfer".
Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
