hochwasserschutz
Generelles Projekt übelbach
Der Schutz unserer Gemeinde vor weiteren Hochwasserereignissen ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand. In den letzten Jahren haben Starkregen und extreme Wetterereignisse wie zuletzt im Juni 2024 gezeigt, wie wichtig ein wirksamer und nachhaltiger Hochwasserschutz ist. Bereits Jahre zuvor (2015) wurde der Startschuss zum „Generellen Projekt Übelbach“ geben.
Die Hochwassergefährdung im Einzugsgebiet wurde analysiert, mögliche Schutzmaßnahmen untersucht und Varianten miteinander verglichen und bewertet. Das Ergebnis ist ein langfristiges Schutzkonzept, dass festlegt, welche Maßnahmen technisch sinnvoll, ökologisch verträglich und wirtschaftlich vertretbar sind. Die heutigen Gelände-Beschaffenheiten und Erfahrungswerte der jüngsten Hochwasserereignisse wurden eingearbeitet.
Bemessungsgrundlage eines 100jährigen Hochwassers ist Grundvoraussetzung für einen nachhaltigen und vom Bund- & Land unterstützten Hochwasserschutz.
Was darf eingesehen werden?
Grundsätzlich sind alle Informationen, die bei einer Behörde vorhanden sind, zugänglich – sofern sie nicht durch besondere Schutzgründe ausgenommen sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Verwaltungsakte von öffentlichem Interesse
- Gutachten, Subventionen, Studien
- Verträge öffentlicher Stellen, etwa mit privaten Dienstleistern
- Berichte oder Statistiken, die Grundlage für politische Entscheidungen bilden
Welche Ausnahmen gibt es?
Ein Informationszugang kann abgelehnt oder eingeschränkt werden, wenn:
- Überwiegend berechtigte Interessen eines/r Dritten betroffen sind,
- Aus Gründen des Rechtes auf Schutz der personenbezogenen Daten
- der Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen berührt wird,
- das öffentliche Interesse – z. B. im Bereich der inneren oder äußeren Sicherheit – gefährdet wäre.
In diesen Fällen erfolgt eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse und den Schutzinteressen.
Antrag stellen:
Anträge auf Informationen können formlos schriftlich, mündlich telefonisch oder elektronisch gestellt werden.
Für elektronische Einbringungen steht Ihnen, gem. § 13 Abs. 2 AVG, folgendes Online-Formular von zur Verfügung:
Sie können das Formular auch im Gemeindeamt Deutschfeistritz abgeben oder versenden
Per Email an: gde@deutschfeistritz.gv.at | per Post: Marktgemeinde Deutschfeistritz Grazerstraße 1, 8121 Deutschfeistritz
