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  •  Kreativwettbewerb
leaderregion grazer bergland

Kreativwettbewerb

Im Rahmen des LEADER-Projekts GSP 23-27, LEADER 77-55 | 12130 – Grazer Bergland Wanderweg soll in den sechs Gemeinden Frohnleiten, Gratkorn, Gratwein-Straßengel, Peggau, Deutschfeistritz und Übelbach ein Kreativwettbewerb für regionale Künstler:innen ausgeschrieben werden. Diese werden eingeladen, die von Weges OG vorgeschlagenen und von den genannten Gemeinden festgelegten Rastplätze entlang des Grazer Bergland Wanderwegs als Kultur-Rastplätze zu gestalten.

Die tatsächliche Umsetzung der Siegerprojekte ist nicht Teil des LEADER-Projekts und erfolgt – nach Möglichkeit – im Anschluss durch die jeweilige Gemeinde aus eigenen Mitteln.

Grundlage des Ideenwettbewerbes

Der Grazer Bergland Wanderweg besteht aus sechs Etappen, die durch sechs Gemeinden führen. Entlang dieser Etappen soll in jeder Gemeinde ein Platz bzw. Bereich als Kultur-Rastplatz gestaltet werden. Der Ideenwettbewerb wird von jeder der sechs Gemeinden eigenständig in ihrer Gemeinde ausgeschrieben, bewertet und umgesetzt.

Ziele und Erwartungen des Kultur-Rastplatzes

Der im Rahmen des Kreativwettbewerbs gestaltete Kultur-Rastplatz soll folgenden Kriterien entsprechen:

  • Einladender Charakter:
    Schaffung eines Rastplatzes, der zum Verweilen und Staunen einlädt
  • Ortsbezug:
    Einbindung der unmittelbaren Umgebung in das Projekt
  • Geschichtlicher und kultureller Kontext:
    Berücksichtigung der Geschichte und Besonderheit des jeweiligen Ortes
  • Bauliche Umsetzbarkeit:
    Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Finanzielle Machbarkeit:
    Umsetzung mit einem maximalen Kostenaufwand von 10.000 Euro pro Standort
    (inkl. Konzept- und Umsetzungskosten)
  • Zeitlicher Rahmen:
    Umsetzung innerhalb von zehn Monaten

Teilnahmebedingungen

• Die Künstler:innen müssen in der jeweiligen Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.
• Die Einreichung besteht aus einer Visualisierung, einer Beschreibung und einer Kostenschätzung.
• Erlaubte Formate für die Einreichung sind Zeichnungen, Fotomontagen, Mock-up‘s, 3D etc.
• Budgetrahmen pro Kultur-Rastplatz € 10.000

Welche Anforderungen sind für die Teilnahme am Kreativwettbewerb zu erfüllen

In der Ausschreibung der Gemeinden sind folgende Teilnahmebedingungen für den Kreativwettbewerb „Kunst & Kultur“ anzuführen:

  • Ortsbezug: Die Teilnehmer:innen müssen ihren Hauptwohnsitz oder einen Bezug wie z. B. Geburtsort in einer der sechs teilnehmenden Gemeinden haben (Gratkorn, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz, Peggau, Frohnleiten oder Übelbach).
  • Kultureller Bezug: Die eingereichten Projekte sollen historisches und/oder kulturelles Wissen in die Gestaltung einfließen lassen.

Welche Vorgaben müssen bei der Umsetzung des Projektes berücksichtigt werden

Die Gestaltung des Kultur-Rastplatzes erfolgt auf einem vorgegebenen Areal. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Unveränderte Bausubstanz: Bestehende Objekte oder bauliche Strukturen dürfen nicht verändert oder beschädigt werden.
  • Flächenbegrenzung: Für die Gestaltung steht eine Fläche von xx Metern (z. B. max. 5 m²) zur Verfügung.
  • Materialwahl: Es sind ausschließlich natürliche Materialien zu verwenden, die sich harmonisch in die umgebende Natur einfügen.

Wie soll die Einreichung zur Teilnahme am Kreativwettbewerb aussehen

Den Teilnehmer:innen steht es frei, ihre Gestaltungsidee visuell auf eine selbstgewählte Art und Weise zu präsentieren. Erlaubt sind unter anderem:

  •  Zeichnungen
  • Virtuelle Präsentationen
  • Fotomontagen
  • Mock-ups
  • andere kreative Darstellungsmittel z. B. Videos oder 3D-Drucke

Die Einreichfrist

Die Ausschreibung des Kreativwettbewerbes erfolgt zu Beginn des 2. Quartals 2025, je nach Erscheinungstermin der Gemeindezeitungen | Publikationen.

 

Die vollständige Einreichung ist spätestens 14 Tage vor dem Jurytermin abzugeben. Mit der Einreichung ist außerdem eine Kostenschätzung für das Projekt vorzulegen.

Die visuelle Darstellung muss es der Jury ermöglichen, die Gestaltungsidee klar zu erfassen.

Ergänzend sind eine schriftliche Beschreibung, in der der kulturelle bzw. künstlerische Zugang zur Gestaltung des Kultur-Rastplatzes erläutert wird und eine Kostenkalkulation beizulegen. Die Umsetzungsideen können bis 15. September 2025 eingereicht werden.

Das Eigentum

Die Finanzierung der Umsetzung des Kultur-Rastplatzes erfolgt über die jeweilige Gemeinde. Das erworbene Kunstobjekt geht bei Beauftragung in das Eigentum der jeweiligen Gemeinde über.