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Samstag, 01.07.2023

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Freitag, 07.07.2023

  •    •  Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Miteigentum

Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen an derselben Sache Eigentum haben. Miteigentum kann durch einen privaten Vertrag, durch das Gesetz oder durch eine letztwillige Verfügung entstehen.

Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion