Aktuelle Termine

Backhendlgolfturnier

Samstag, 01.07.2023

“JOSH.“ – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

  •    •  Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Wahlrecht

Jede erwachsene Person kann selbst wählen. Auch Menschen mit gesetzlicher Vertretung behalten das Wahlrecht.

Rechtsgrundlagen

§ 250 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz