Aktuelle Termine

Backhendlgolfturnier

Samstag, 01.07.2023

”JOSH.” – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

  •    •  Scheidung

Rasenmähen und Ruhezeiten

Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

Allgemeine Informationen

Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

Achtung:

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

Informationen zu Ihrer Gemeinde

Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion