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Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

 

 

Flächenwidmungspläne

 

Flächenwidmungsplan-Änderung

Verfahrensfall lfde. Nr. 1.01 "Reitsportzentrum" gem. § 38 StROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 73/2023 - öffentliche Auflage

 

Gemäß §38 des Stmk. Raumordnungesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 73/2023 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Deutschfeistritz in seiner Sitzung am 27.03.2024 den Beschluss gefasst, den Flächenwidmungsplan Nr. 1.00 der Marktgemeinde Deutschfeisritz zu ändern un den beiliegenden Entwurf der Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.01 "Reitsportzentrum", verfasst von Pumpernig & Partner ZT GmbH vom 11.03.2024, GZ: 098FG23, in der Zeit von 08.04.2024 bis 03.06.2024 (mind. 8 Wochen) im Marktgemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzlegen.

Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied sowie jede natürliche oder juristische Person, die ien berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, eine schriftliche Einwendung, die eine Begründung enthalten muss, beim Marktgemeindeamt einbringen.

Zusätzlich findet am 23.04.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal eine öffentliche Informationsveranstaltung im Gemeindeamt Deutschfeistritz statt.

 

Kundmachung

 


 

1. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/ Entwicklungsplanes Nr. 1.00

"Reitsportzentrum" gemä § 24 (1) Stmk. Raumordnungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LBGl. Nr. 73/2023 - öffentliche Auflage

 

Gemäß § 24 des Stmk. Raumordnungesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 73/2023 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Deutschfeistritz in seiner Sitzung am 27.03.2024 den Beschluss gefasst, das örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1.00 der Marktgemeinde Deutschfeisritz zu ändern und den beiliegenden Entwurf der ÖEK-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.01 "Reitsportzentrum", verfasst von Pumpernig & Partner ZT GmbH vom 11.03.2024, GZ: 098FG23, in der Zeit von 08.04.2024 bis 03.06.2024 (mind. 8 Wochen) im Marktgemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzlegen.

Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied sowie jede natürliche oder juristische Person, die ien berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, eine schriftliche Einwendung, die eine Begründung enthalten muss, beim Marktgemeindeamt einbringen.

Zusätzlich findet am 23.04.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal eine öffentliche Informationsveranstaltung im Gemeindeamt Deutschfeistritz statt.

 

Kundmachung 

   


Flächenwidmungsplan 1.00_Blatt Ost

 

Flächenwidmungsplan 1.00_Blatt West

 


 

Flächenwidmungspläne

Downloadlink: Auflagedokumente


Öffentliche Auflage des 1. Örtlichen Entwicklungskonzeptes/ Entwicklungsplanes, der Sachbereichskonzepte „Energie“ und „PV-Freiflächenanlagen“ und des
1. Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Deutschfeistritz:

Nachdem der Gemeinderat der neuen Gemeinde Deutschfeistritz sich intensiv mit der Neuerstellung des 1. Örtlichen Entwicklungskonzeptes samt den Sachbereichskonzeptes „Energie“ und „PV-Freiflächenanlagen“ und des 1. Flächenwidmungsplanes fachlich, inhaltlich wie auch siedlungspolitisch auseinandergesetzt hat, wurde im Zuge seiner Sitzung am 08.06.2022 durch einen einstimmigen Beschluss festgelegt, die Entwürfe zu den beiden Raumordnungsinstrumenten gemeinsam in der Zeit von 11.07.2022 bis 23.09.2022 öffentlich aufzulegen.

Um für die interessierten Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Überblick über die vorgenommenen Änderungen gegenüber den bisher geltenden und wiederverlautbarten Örtlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen der Altgemeinden zu bieten, besteht die Möglichkeit, neben den Entwürfen auch in den sogenannten Differenzplänen, welche digital vorliegen, die diesbezüglichen Informationen abzurufen.

Die Auflagepläne, Wortlaute und Differenzpläne finden Sie (ab 11.07.2022) auf der Website der Gemeinde, außerdem liegen diese im Gemeindeamt Deutschfeistritz zur allgemeinen Einsichtnahme während der Amtsstunden/ Parteienverkehrszeiten in der öffentlichen Auflagefrist auf.

Es wird für die Bürgerinnen und Bürger am 17.08.2022 mit Beginn um 19 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung im Gemeindeamt Deutschfeistritz stattfinden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, während der öffentlichen Auflagefrist Ihre fachlichen wie rechtlichen Fragestellungen betreffend Ihre Liegenschaft(en) mit dem Raumplanungsteam (Pumpernig & Partner ZT GmbH) am 24.08.2022 sowie am 14.09.2022 jeweils von 8 – 17 Uhr im Gemeindeamt zu erörtern.

Sie werden gebeten, sich betreffend Terminabstimmung beim Bauamt telefonisch voranzumelden.


Downloadlink: Auflagedokumente


 

!! Revisionsverfahren !!

Mit 1.1.2015 ist die Gemeindestrukturreform des Landes Steiermark in Kraft getreten und rief damit

neben den zahlreichen Gebietsänderungen hinsichtlich der von der Fusion erfassten Gemeinden auch geänderte Rahmenbedingungen für die Örtliche Raumplanung hervor.

Aufgrund des Vorliegens von wesentlich geänderten Planungsvoraussetzungen für die neu geschaffenen Gemeinden haben Fusionsgemeinden ab dem Wirksamwerden der Gebietsänderung ein Örtliches Entwicklungskonzept und einen Flächenwidmungsplan innerhalb von fünf Jahren zu erstellen haben. Ferner haben gemäß §§ 8, 9 oder 10 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 neu geschaffene Gemeinden ein Örtliches Entwicklungskonzept (§ 21 StROG 2010) und einen Flächenwidmungsplan (§ 25 StROG 2010) zu erstellen.

Hier finden Sie alle verfahrensrelevanten Unterlagen zum aktuellen Revisionsverfahren (Start: 2021):

Kundmachung Revision (Raumordnung Fortführung) 2021

Revisionsverfahren/Erläuterungstext

Bauwunschformular/Grundstückseigentümer*innen

Gemeindebrief 1/2021 - Bericht Revisionsverfahren


Dokumente und Unterlagen zum derzeit geltenden Flächenwidmungsplan:


Flächenwidmungsplan DEUTSCHFEISTRITZ

Flächenwidmungsplan 4.00

Planbeilagen

allgemeine Beilagen

Erläuterungsbericht

Wortlaut

 

Flächenwidmungsplan (ehemalige Gemeinde) GROSSSTÜBING

Flächenwidmungsplan 3.00

Legende

Wortlaut

Flächenwidmung

Auszug aus Wikipedia:

Der Flächenwidmungsplan bezeichnet im Österreichischen Recht eine Verordnung der Gemeinde, bestehend aus einem Textteil und einer Plandarstellung.

Ein Flächenwidmungsplan umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet und wird auf Basis des Katasterplanes erstellt. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, andere Spezifizierungen). Für die Erteilung einer Baubewilligung ist in den meisten Fällen eine Baulandwidmung erforderlich. Flächenwidmungspläne unterliegen als Verordnungen im Rahmen der örtlichen Raumplanung der Aufsicht durch die jeweilige Landesregierung, welche den Plan nach fachlicher und rechtlicher Prüfung auf Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Gesetz zu genehmigen oder zu versagen hat.

Weiters müssen im Flächenwidmungsplan Ersichtlichmachungen eingetragen werden. Ersichtlichmachungen betreffen planungsrelevante Rechtsmaterien, die außerhalb der Gemeindekompetenz liegen. Diese sind unter anderem:

  • Alle Flächen welche durch rechtswirksame überörtliche Planungen für eine besondere Nutzung bestimmt sind (z. B. Vorrangstandorte, Autobahnen, öffentliche Gewässer).
  • Alle Flächen und Objekte, für die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen Nutzungsbeschränkungen bestehen (z. B. denkmalgeschützte Gebäude, Naturschutzgebiete).
  • Alle Flächen, die durch natürliche Gefahren beeinträchtigt sind (z. B. hochwassergefährdete Gebiete).

Da die Gesetzgebung zur Örtlichen Raumplanung und zu den damit verbundenen Flächenwidmungsplänen in Österreich in der Kompetenz der Länder liegt, gibt es demnach neun verschiedene Raumordnungsgesetze mit jeweils unterschiedlichen Festlegungen betreffend der Inhalte und der Darstellung der Pläne samt Verordnungswortlaut.