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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Staatsbürgerschaft
Woran ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft geknüpft? Wann verliere/erhalte ich die österreichische Staatsbürgerschaft?
- Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Erwerb durch Abstammung
- Österreichische Staatsbürgerschaft für minderjährige Kinder
- Erwerb durch Verleihung
- Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
- Vorzeitige Verleihung nach sechs Jahren
- Verleihung nach zehn Jahren
- Weitere Verleihungsmöglichkeiten: 15 Jahre, 30 Jahre
- Verleihung der Staatsbürgerschaft an Staatenlose
- Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
- Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund Ermessens
- Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Wohnsitz im Ausland
- Erwerb durch Anzeige
- Doppelstaatsbürgerschaft
- Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Verlust, Entziehung und Verzicht der Staatsbürgerschaft
Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion