Kontakt
Amtsstunden
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Di & Mi 14:00 - 17:00 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Di 15:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Hallenbad & Fitnessraum
Seit Jahrzehnten gilt das (Schul-)Hallenbad Deutschfeistritz als Sport- und Naherholungs-Geheimtipp in der Region.
In den letzten beiden Jahren wurde dieses Juwel nun rundum saniert und erstrahlt in neuem Glanz.
Das Hallenbad steht Vormittags und bis in den frühen Nachmittag exklusiv den SchülerInnen des Peter-Tunner-Schulzentrum Deutschfeistritz (und teilweise umliegenden Schulen) zur Verfügung.
Wochentags-Nachmittags und an Samstagen steht das Hallenbad aber auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Betrieben werden das Hallenbad und der Fitnessraum von der Deutschfeistritz Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG (eine KG im 100%-Eigentum der Marktgemeinde).
Die Eckdaten:
Standort: Schulgasse 1, 8121 Deutschfeistritz
Telefon: +43/ (0) 3127 / 41211 - 50
Mail: hallenbad@szdf.at
Betreiber: Deutschfeistritz Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG
Erstbewilligung 1971 | Generalsanierung 2019-2020
Edelstahlbecken mit Hubbodentechnik
Beckenmaße: ca. 8 m breit | ca. 15 m lang | 3 Bahnen
Beckentiefe: 0 – 180 cm, stufenlose Höheverstellung durch Hubbodentechnik | Tiefe während öffentlicher Öffnung: 135cm
Wassertemperatur: 28 - 32 Grad | Chlorierung durch Chlorgranulat
Als Parkplatz stehen Ihnen die Stellplätze entlang des Schulsportplatzes zur Verfügung.
Das Hallenbad wird während der öffentlichen Nutzung von einer Bademeisterin betreut. Frau Annemarie Hechtl und Frau Sibylle Premm wechseln sich für diesen Dienst ab.
Weitere Besonderheit:
Neben dem Hallenbad steht auch ein 100m² großer Fitnessraum zur öffentlichen Nutzung (selbe Öffnungzeiten) zur Verfügung.
Dieser Fitnessraum ist mit einer übersichtlichen Geräteausstattung eingerichtet und bietet alle Möglichkeiten für ein gezieltes Basistraining (somit bitte nicht mit großen Studios oder Fitnessketten vergleichbar!).
Der Fitnessraum ist für NutzerInnen ab 16 Jahren geöffnet.
Wir freuen uns, Ihnen den Zutritt und die Nutzung dieser beiden Freizeit- und Sporteinrichtungen ab 14. September 2020 wieder ermöglichen zu können!
BITTE BEACHTEN SIE DIE DERZEIT GELTENDEN COVID19-SONDERREGELN!