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Subventionen
Hier ein Überblick über die aktuell gültigen Gemeindeförderungen in der Marktgemeinde Deutschfeistritz.
Grundsätzlich gilt für alle Förderungen, dass diese jeweils „nur“ auf Antrag (per Mail, per Post oder persönlich im Gemeindeamt) gewährt werden.
Für die verschiedenen Förderungen sind selbstverständlich unterschiedlichste Belege und Dokumente notwendig.
Unser Team steht ihnen jederzeit für diesbezügliche Fragen zur Verfügung.
Förderung für | Förderhöhe |
…Errichtung einer modernen Holzheizanlage, Solar-/PV-Anlage | 50% einer gewährten Landesförderung |
…Regenwassernutzungsanlagen (werden nur für Nutzwasser (WC u.a.) als 2.Hauswasserkreislauf gewährt) | 25% Kostenübernahme (max. jedoch € 500,00) |
…Maturaball | € 35.- je Maturant/in aus der Gemeinde |
…Schulveranstaltungen | Übernahme von 20% der Kosten bei mehrtägigen Veranstaltungen (zB. Sportwoche, Exkursion, …) max. allerdings € 100,00 pro Veranstaltung |
…Musikschulbesuch | Bei privater Musikschule: 1/3 des vorgeschriebenen Musikschulbeitrages
Bei Musikschule Frohnleiten: gem. Beitragsermittlung Frohnleiten (Abwicklung erfolgt direkt mit Musikschule) |
…Ferienaufenthalte (Kinderfreunde, Jungscharlager) | bis € 25,00 je Person aus der Gemeinde |
…Windelnutzung | - Deutschfeistritzer Familien erhalten für Kinder im selben Haushalt bis zum vollendeten 30. Lebensmonat (Beleg durch Geburtsurkunde bzw. Meldenachweis; Selbstabholung bei Bedarf in der Gemeinde), kostenlos pro Jahr 13 Windelsäcke - Deutschfeistritzer Familien mit pflege-bedürftigen Erwachsenen im selben Haushalt, erhalten bis zu deren Ableben (Beleg durch Pflegestufen-Bescheid bzw. Meldenachweis; Selbstabholung bei Bedarf in der Gemeinde), kostenlos pro Jahr 13 Windelsäcke |
…Tagesmütterförderung | (1) Werbung durch Information – (Mit)Organisation von örtlichen Informationsveranstaltung der betreibenden Trägerorganisationen – Werbung in verfügbaren Kanälen (Homepage, App, Facebook, Gemeindezeitung, Gleinalmschrei) (2) Subvention für Ausbildungskosten – Übernahme von 50% der Ausbildungskosten mit folgender Auszahlungsmodalität: • 25% nach positivem Abschluss der Ausbildung (ca. € 300,00) • 25% nach 2-jähriger Berufsausübung (ca. € 300,00) (3) Subvention pro betreutem Kind aus Deutschfeistritz Vorgabe: Betreuung von mindestens 2 fremden Kindern; dann „greift“ Modell, welches sich auf Betreuungsstunden bezieht – € 100,00/mtl. Betreuungszuschuss pro 25-Stunden-Betreuungszeit für Kinder ab 18 Monaten aus der Gemeinde (inkl. eigener Kinder) • Beleg mittels Betreuungsstundennachweis |
…Heizkostenzuschuss für sozial Schwächere | Zusätzlich zum jährlich üblichen Heizkostenzuschuss des Landes gewährt die Marktgemeinde Deutschfeistritz (unter denselben Regulativen wie jenen des Landes) einen eigenen Heizkostenzuschuss (Gutschein) für sozial Schwächere; üblicher Gutscheinwert: € 100,00 |
…Landwirtschaftliche Fördermaßnahmen gem. bekannter einschlägiger Regelungen | - Erfolgsprämie Kälber/Lämmer - Zuschuss zu künstlicher/natürlicher Besamung - Jagdpachtschilling - Förderung Hofzufahrt |
…Lehrlingsförderung für Gemeindebetriebe | Aufstockung der erhaltenen WKO Basis-Lehrlingsförderung um 50% |
…Förderung PV-Anlage für Unternehmen | 1. Beratungssubvention 50%-Kostenübernahme für „Erstberatungsgespräch betreffend Photovoltaik-Nutzungspotential“; Höchstgrenze allerdings € 125,00 inkl. Steuern.
2. In Folge: Subvention für Planungskosten Planungskostenzuschuss in Höhe von 50% der Anfallenden Planungskosten für eine tatsächlich zu realisierende PV-Anlage; wobei dieser Zuschuss erst bei tatsächlicher Realisierung Förderung PV-Anlage für Unternehmen ausbezahlt wird („Realisierungsbestätigung“ durch Fachbetrieb notwendig); die Höchstgrenze des Gemeindezuschusses wird allerdings mit € 1.500,00 inkl. Steuern begrenzt. Bei tatsächlicher Realisierung werden sodann auch die restlichen 50% des Erstberatungs-gesprächs (Höchstgrenze für Erstberatungs-gespräch somit in Summe: € 250,00) refundiert.
Diese Subventionen beschränken sich auf PV-Anlagen, die an überwiegend unternehmerisch genutzten Gebäuden in Deutschfeistritz angebracht wurden. |
…Vereinsförderungen | Auf Antrag des jeweiligen Vereins - Vorgaben: # Verwendung des Standardformulars gem. Homepage # Antragsfrist: 31.3. des jeweiligen Jahres |
Alle Förderungen basieren auf entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen. Für die Gewährung gibt es jeweils keinen Rechtsanspruch; es handelt sich bei allen Förderungen um KANN-Bestimmungen. Änderungen (vor allem durch den Gemeinderat) sind jederzeit vorbehalten.