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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
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Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Aufenthalt
Aktuelle Informationen zu Aufenthalt von EU-Bürgern, sonstigen EWR-Bürgern und Schweizern in Österreich, Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, Aufenthaltstitel
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- Angehörige von EU-Bürgern, sonstigen EWR-Bürgern und Schweizern, die selbst EU-Bürger, sonstige EWR-Bürger oder Schweizer sind
- Angehörige von EU-Bürgern, sonstigen EWR-Bürgern und Schweizern, die Drittstaatsangehörige sind
- Drittstaatsangehörige
- Allgemeines zum Aufenthalt in Österreich
- Antragstellung und Geltung von Aufenthaltstiteln
- Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln
- Aufenthaltstitel
- Nachweis von Deutschkenntnissen ("Deutsch vor Zuwanderung")
- Integrationsvereinbarung
- Haftungserklärung
- Checkliste Arbeiten und Wohnen für Drittstaatsangehörige
- Beratung und Betreuung für Asylwerber, anerkannte Flüchtlinge sowie Migranten
- Verbot der Gesichtsverhüllung
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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion