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Sprechstunden Bürgermeister
Di 15:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Herstellung von Verkehrsflächen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde ist berechtigt, bei erstmaligem Anbau an Verkehrsflächen (z.B. Fahrbahnen und Parkplätze) einen Beitrag zu den Herstellungskosten dieser Flächen von den Anliegerinnen/Anliegern einzuheben.
Hinweis
Auch für schon bestehende Verkehrsflächen kann vor erstmaligem Bau auf bisher unbebauten Bauplätzen dieser Betrag in Form eines Kostenersatzes eingehoben werden.
Zuständige Stelle
- Die Gemeindebzw. der Magistrat
- In Wien: die MA 37 (→ Stadt Wien) – Baupolizei
Kosten
Die konkrete Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
Letzte Aktualisierung: 21. Januar 2021
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion