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Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Verwaltungsübertretung

Eine Verwaltungsübertretung begeht jemand, der gegen Verwaltungsvorschriften verstößt. Die zuständige Verwaltungsbehörde kann in dem Zusammenhang Verwaltungsstrafen verhängen. Das Ausmaß der Strafe richtet sich nach den einzelnen Strafbestimmungen in den jeweiligen Gesetzen.

Beispiel

  • Falschparken
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Lärmbelästigung
  • Nichteinhaltung der Stellungspflicht, Meldepflicht
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion