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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Vaterschaftsanerkenntnis
Das Vaterschaftsanerkenntnis ist eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde. Es bestätigt das Anerkenntnis des leiblichen Vaters zu seinem Kind.
Hinweis
Ausführliche Informationen zum Thema "Anerkennung der Vaterschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 26. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion