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Kontakt

T(03127) 41 355

F(03127) 41 355-26

Egde@deutschfeistritz.gv.at

Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Verfahrenshilfe

Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

Hinweis

Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Verfahrenshilfeverteidigung" und "Kosten und Verfahrenshilfe" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 27. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion