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Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

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Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Religionsgemeinschaften in Österreich – Rechtsgrundlagen

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften  

Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften

Religionsgemeinschaften, die den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft erlangen, wird der Erwerb der Rechtspersönlichkeit durch einen Feststellungsbescheid bestätigt. Dieser muss den Namen der religiösen Bekenntnisgemeinschaft sowie die nach außen vertretungsbefugten Organe in allgemeiner Bezeichnung enthalten.

Hinweis

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion