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Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

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Dienstag: 14 - 18 Uhr

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Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

Die Waffenbesitzkarte ist vom Waffenpass zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B sowohl erwerben und besitzen als auch führen darf.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Beantragung einer Waffenbesitzkarte" und "Waffenrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion