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Kontakt

T(03127) 41 355

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Egde@deutschfeistritz.gv.at

Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

  • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
  • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
  • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
  • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
  • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

Rechtsgrundlagen

Oö. Fischereigesetz 2020

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion