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Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

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Dienstag: 14 - 18 Uhr

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Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Ich erhalte eine Ladung als Zeuge

Aktuelle Informationen über Ladung als Zeuge, Schutz von Zeugen im Strafverfahren etc.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Zeugen vor Gericht (Straf- und Zivilgericht), vor die Staatsanwaltschaft oder vor eine Verwaltungsbehörde zu laden. Bei der Befolgungspflicht der Ladung für die Bürgerinnen/Bürger sowie bei den Entschlagungsrechten gibt es kaum Unterschiede zwischen Gerichtsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren. Im Folgenden wird die Ladung im Rahmen eines gerichtlichen Strafverfahrens dargestellt.

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion