Zum Hauptinhalt springen
Logo Deutschfeistritz

Kontakt

T(03127) 41 355

F(03127) 41 355-26

Egde@deutschfeistritz.gv.at

Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Fischen in Tirol – Rechte des Fischereiaufsichtsorgans

Fischereiaufsichtsorgane des Landes Tirol sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,

  • Personen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich fischen oder offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben oder im Besitz von Fischfanggeräten angetroffen werden, anzuhalten und von ihnen zu verlangen, die Fischerkarte vorzuweisen,
  • Personen, die einer Übertretung nach dem Tiroler Fischereigesetz dringend verdächtig sind, anzuhalten, zum Identitätsnachweis aufzufordern und bei der Behörde anzuzeigen sowie
  • bei Verdacht einer Übertretung nach dem Tiroler Fischereigesetz Wassertiere und Gegenstände vorläufig zu beschlagnahmen und mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse zu untersuchen.

Rechtsgrundlagen

Tiroler Fischereigesetz 2020

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion