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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Aktives Wahlrecht bei der Europawahl 2019
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Europawahl vom 26. Mai 2019.
Aktiv wahlberechtigt bei Europawahlen waren neben österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern auch andere Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die den Hauptwohnsitz in Österreich haben und am 12. März 2019 (Stichtag) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen waren. Diese konnten bei der Europawahl 2019 in Österreich ihre Stimme abgeben.
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher und andere Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher müssen spätestens nach 10 Jahren − gerechnet vom Tag der Eintragung oder Wiedereintragung − neuerlich einen Antrag stellen, um in der (Europa-)Wählerevidenz zu verbleiben. Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch erfasst.
Die Zahl der Wahlberechtigten findet sich auf den Seiten des Bundesministerium für Inneres.
Weiterführende Links
- Europawahl 2019 (BMI)
- Aktuelle Informationen zum Brexit (BKA)
- Fakten und Zahlen zur Europawahl (Europäisches Parlament)
- Europawahl 2019 (Europäisches Parlament)
Rechtsgrundlagen
Europawahlordnung (EuWO)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Inneres