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Bundespräsidentenwahl 2016 – Wiederholung der Stichwahl am 4. Dezember 2016

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 4. Dezember 2016.

Allgemeines und Termin

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016 in ganz Österreich und komplett wiederholt werden muss.

Nach einer Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Termins am 2. Oktober 2016 fand die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am Sonntag, den 4. Dezember 2016 statt.

Allgemeine Informationen zu Bundespräsidentenwahlen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Aktives Wahlrecht

Bei der Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 galten nicht mehr jene Wählerverzeichnisse, die bei den Wahlgängen am 24. April und am 22. Mai 2016 herangezogen wurden, sondern neue Wählerverzeichnisse. Das heißt, dass alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt waren, an der Wahl teilnehmen durften.

Bei der Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 waren daher alle Personen aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, die

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Als Stichtag galt der 27. September 2016.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher waren wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt waren und bis zum 27. Oktober 2016 in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden oder bereits darin eingetragen waren. Um in die Wählerevidenz eingetragen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die im Ausland wählen, benötigten für die Stimmabgabe eine Wahlkarte. Nur wenn sie sie sich am Wahltag zufällig in der österreichischen Gemeinde, in der sie in der Wählerevidenz eingetragen sind, aufhielten, war keine Wahlkarte erforderlich.

Ausführliche Informationen zum aktiven Wahlrecht bei der Bundespräsidentenwahl 2016 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wählen im Wahllokal

Zur Wahl sollte ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitgenommen werden.

Ausführliche Informationen zum Wählen im Wahllokal und zum Ablauf der Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wählen mit Wahlkarte – Allgemeines

Wahlkarten für den ursprünglich vorgesehenen Wahltermin am 2. Oktober 2016 konnten nicht für die Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 verwendet werden. Wer mit Wahlkarte wählen wollte, musste diese für die Wahl am 4. Dezember 2016 erneut beantragen, auch wenn er bereits für den ursprünglich vorgesehenen Wahltermin einen Antrag gestellt hatte.

Grundsätzlich musste jede wahlberechtigte Person, wenn sie wählen möchte, in dem für sie zuständigen Sprengel (Wahllokal) wählen. Wer jedoch am Tag der Wiederholungswahl voraussichtlich nicht dort wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste mit einer Begründung beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Wer eine Wahlkarte beantragt hatte, hatte folgende Möglichkeiten, bei der Wiederholungswahl damit zu wählen:

  • Sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl im Inland:
    • Übermittlung an die Bezirkswahlbehörde (z.B. per portofreiem Postversand oder Abgabe der Wahlkarte direkt bei der Bezirkswahlbehörde) bis zum 4. Dezember 2016, 17 Uhr
  • Sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl im Ausland:
    • Übermittlung an die Bezirkswahlbehörde (z.B. per portofreiem Postversand oder Abgabe der Wahlkarte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde, z.B. Botschaft, Konsulat, oder einer österreichischen Einheit)
  • Am Wahltag:
    • In jedem Wahllokal durch Stimmabgabe in der Wahlzelle (Wahlkarte musste dazu unbedingt unbenützt mitgebracht und der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben werden)
    • Durch Abgabe der bereits ausgefüllten und zugeklebten Wahlkarte (Stimmabgabe durch Briefwahl):
      • In jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten
      • Bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr
      • Die Abgabe der ausgefüllten und zugeklebten Wahlkarte konnte auch durch eine andere Person erfolgen.
    • Vor einer besonderen Wahlbehörde ("fliegende Wahlkommission") auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus

Hinweis

Seit 1. Jänner 2016 kann die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte am Wahltag in jedem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Bis dahin war dies nur in Wahllokalen des Stimmbezirks (zuständige Bezirkswahlbehörde) möglich.

Nähere Informationen zum Wählen mit Wahlkarte bei der Bundespräsidentenwahl 2016 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wählen mit Wahlkarte – Antrag

Wahlkarten für den ursprünglich vorgesehenen Wahltermin am 2. Oktober 2016 konnten nicht für die Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 verwendet werden. Wer mit Wahlkarte wählen wollte, musste diese für die Wahl am 4. Dezember 2016 erneut beantragen, auch wenn er bereits für den ursprünglich vorgesehenen Wahltermin einen Antrag gestellt hatte.

Ungefähr vier Wochen vor dem Wahltag wurden die Wahlkarten durch die Gemeinden versendet.

Eine Beantragung mit Begründung war auf folgende Arten bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

  • Schriftlich bis Mittwoch, 30. November 2016 (per formlosem schriftlichem Antrag, E-Mail, Fax oder, wenn bei der zuständigen Gemeinde vorhanden, über eine Internetmaske)
  • Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 2. Dezember 2016, 12 Uhr
  • Mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit) bis Mittwoch, 30. November 2016

Schriftliche Anträge waren über die genannte Frist (30. November 2016) hinaus, nämlich bis spätestens Freitag, 2. Dezember 2016, 12 Uhr möglich, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte.

Weitere Informationen zur Beantragung von Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl 2016 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2016